Gutschein-AGB
1. Der Warengutschein wird ausgegeben durch Fachmarkt SOMMER, Carl-Benz-Straße 5, 84375 Kirchdorf am Inn, Deutschland. Bei Fragen zu unseren Warengutscheinen wenden Sie sich bitte an service@fachmarkt-sommer.com
2. Die Nutzung des Warengutscheins unterliegt deutschem Recht.
3. Der Warengutschein kann nur über die Website ausbaushop24.com eingelöst werden.
4. Der Gutschein kann bestimmten Beschränkungen und/oder Begrenzungen unterliegen, beispielsweise in Bezug auf die Benutzung des Gutscheins für bestimmte Produktgruppen, auch können zeitliche und/oder mengenmäßige Beschränkungen gelten. Solche Beschränkungen sind jeweils im Gutschein-Begleittext angegeben. Ist die von dir verwendete Warengutschein-Nummer nicht oder nicht mehr verwendbar, wird dir das vor Abschluss deiner Bestellung mitgeteilt.
5. Jeder Warengutschein ist für einen Nutzer nur einmal gültig. Je Bestellung kann nur ein Gutschein eingelöst werden. Ein Gutschein kann nicht gemeinsam mit einem anderen Sonderangebot genutzt werden.
6. Jeder Nutzer muss volljährig und voll geschäftsfähig sein.
7. Mitarbeiter und Vertragspartner von Fachmarkt SOMMER sowie diejenigen Personen, die unmittelbar an der Organisation oder der Ausgabe von Warengutscheinen beteiligt sind, sind von der Nutzung ausgeschlossen. Das gilt auch für Angehörige dieser Personen.
8. Der Gutschein kann nicht bar ausbezahlt werden.
9. Im Falle einer Bestellungsänderung bzw. Rücksendung verfällt der eingesetzte Warengutschein, so dass der ursprüngliche Gesamtbetrag zu entrichten ist.
10. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Fachmarkt SOMMER finden auch bei Einsatz eines Warengutscheins Anwendung.
11. Ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen führt zur Unwirksamkeit des Warengutscheins. Für diesen Fall behalten wir uns das Recht vor, den zuvor gutgeschriebenen Gutschein-Betrag nachzufordern.
12. Der Gutschein gilt für Warenbestellungen, die auf der Website ausbaushop24.com gebucht werden. Ausgenommen sind bereits reduzierte Artikel.
13. Der Warengutschein darf nicht veräußert werden, insbesondere ist es nicht gestattet, den Warengutschein auf sogenannten Internet-Auktionsplattformen zum Kauf anzubieten. In dieser Form erworbene Gutscheine verlieren ihre Gültigkeit und befreien den Fachmarkt SOMMER von der Pflicht des Einlösens.
Stand: Dezember 2019